Erneut: Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
17.09.201930 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt.

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der Abmahntätigkeit des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e.V.:

Da mir in der Vergangenheit wiederholt Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. zur Prüfung vorgelegt worden sind, habe ich bereits verschiedene Mandanten zu entsprechenden Abmahnungen beraten. Die Abmahnungen bezogen sich insoweit auf verschiedene Vorwürfe, unter anderem auf unzulässige Werbeaussagen.

 

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

Die weitere hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf der fehlenden Werbe-Kennzeichnung von Inhalten in einem sozialen Netzwerk. Konkret geht es um Inhalte bei Instagram.

Unter Verweis auf konkrete Inhalte des Abgemahnten bei Instagram wird ausgeführt, dass es sich um Werbung handle, die aber nicht als solche gekennzeichnet sei. Ohne diese Kennzeichnung verstehe ein großer Teil der Follower diesen Vorgang nicht als Werbung.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 178,50 Euro erstatten. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der fehlenden Werbekennzeichnung von Inhalten in sozialen Netzwerken sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Im Hinblick auf die Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie unbedingt den Umfang der Verpflichtungen bedenken, da es nicht nur um die zukünftige Unterlassung des beanstandeten Verhaltens, sondern auch um die Beseitigung alter Inhalte geht.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren über Abmahnfallen im Internet und berät Betroffene.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht