Auch eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
12.09.201919 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH über die Rechtsanwälte Scholz zur Prüfung vorgelegt.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird unter Hinweis auf das Wettbewerbsverhältnis im Bereich des Verkaufs von Mobilfunktelefonen ausgeführt, dass die Abmahnerin auf wettbewerbswidrige Werbung des Abgemahnten aufmerksam geworden sei. Gerügt werden Angaben in einem eBay-Angebot.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten ersetzen. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Wertes von 10.000,00 Euro beziffert.

 

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes wettbewerbswidriger Angaben in der Werbung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH über die Rechtsanwälte Scholz erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht