Auch eine Abmahnung der Steinel GmbH über die Rechtsanwälte Hoyng Rokh Monegier erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
20.05.201989 Mal gelesen
Mir wurde eine Abmahnung der Steinel GmbH über die Rechtsanwälte Hoyng Rokh Monegier zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Steinel-Unternehmensgruppe zu den führenden Herstellern und Anbietern im Bereich der Lichtsteuerung und Sensortechnik gehört. Sodann wird auf verschiedene von der Abmahnerin vertriebene Infrarot-Bewegungsmelder verwiesen.

Im Weiteren wird unter Bezugnahme auf konkrete Angebote des Abgemahnten der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte vertreibe Plagiate der genannten Infrarot-Bewegungsmelder. Infolge der einzigartigen Kombination äußerlicher Produktmerkmale würden die Produkte der Abmahnerin über einen charakteristischen Gesamteindruck verfügen, der geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft der Produkte hinzuweisen. Die von dem Abgemahnten vertriebenen Produkte seien als unlautere Nachahmung der Produkte im Sinne einer unmittelbaren Leistungsübernahme zu bewerten.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, Schadenersatz leisten und Rechtsanwaltskosten erstatten.

Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung nach einem Gegenstandswert i.H.v. 100.000,00 Euro vor.

 

Meine Einschätzung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin Ihre Ansprüche in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit bereits mehrfach gerichtlich durchgesetzt hat. Vor diesem Hintergrund sollten Sie eine entsprechende Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen.

In Anbetracht der im Raum stehenden Schadensersatzansprüche sollten Sie sich fachkundig anwaltlich beraten lassen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Steinel GmbH über die Rechtsanwälte Hoyng Rokh Monegier erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

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