Auch eine Abmahnung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG. erhalten? Ich berate Sie.

15.01.2019 64 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG über die Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf die Werbung mit der Werbeaussage "schadstofffrei". Gerügt wird insoweit eine irreführende geschäftliche Handlung.

Zur Begründung wird auf den Unterschied zwischen den Werbeaussagen "schadstoffgeprüft" und "schadstofffrei" verwiesen. Im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Begrifflichkeit "schadstofffrei" als absolut oder relativ zu verstehen ist, wird sodann auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart verwiesen, derzufolge der Begriff "schadstofffrei" absolut zu verstehen sei und keinen Interpretationsspielraum zulasse. Die Entscheidung sei rechtskräftig.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zur Erstattung von Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro vor. Die entsprechenden Kosten werden in dem Abmahnschreiben mit einem Betrag in Höhe von 1.141,90 Euro beziffert.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der Werbung mit dem Begriff "schadstofffrei" sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten

Wenn Sie auch eine Abmahnung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG über die Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über facebook mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

http://www.facebook.com/RechtsanwaltAndreasKempcke

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