Die Verwendung von grünen Siegeln und der Werbeaussage "umweltfreundlich und sozialverträglich hergestellt".

Wettbewerbsrecht
09.04.2018112 Mal gelesen
Entscheidung des LG Köln im Werberecht

Galeria Kaufhof wirbt für umweltfreundliche Produkte

Mit dem Symbol eines grünen Blattes mit der Aufschrift "Natürlich GALERIA", wollte es Galeria Kaufhof nach eigenen Angaben seinen Kunden erleichtern, "bewusst" einzukaufen. Mit dem Siegel wurden Produkte gekennzeichnet, deren Herstellung das Unternehmen als "umweltfreundlich und sozialverträglich" ansah.
Die klagende Verbraucherzentrale sah in der Werbebotschaft einen unzulässigen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach müssten alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit ein Verbraucher eine unabhängige Kaufentscheidung treffen könne. Gerade dies sei bei den selbsternannten umweltfreundlichen Produkten von Galeria nicht der Fall.

Mit Anerkenntnisurteil wurde Galeria Kaufhof untersagt, entsprechend zu werben.

Es fehlen gesetzliche Mindestanforderungen

Galeria Kaufhof ist aber nicht die Ausnahme, wenn es um selbsternannte Maßstäbe für umweltfreundliche und sozial verträgliche Produkte geht. Viele Unternehmen erfinden eigene grüne Labels, um sich auf dem Markt der nachhaltigen und ökologischen Produkte zu etablieren. Diese Unternehmen verdichten durch eigene Labels den bereits jetzt schon vorherrschenden Siegeldschungel für Verbraucher, so die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes.

Viele fordern daher von Seiten der Bundesregierung gesetzliche Regelungen für die Ausgestaltung von Nachhaltigkeits-Symbolen und Öko-Labels. Problematisch sei besonders, dass viele der verwendeten Schlagwörter nicht rechtlich geschützt seien. Um Klarheit zu schaffen, fordert der Verband Kennzeichnungspflichten auf Grundlage wissenschaftlich fundierter und gesetzlich festgelegter Kriterien.
Damit der Verbraucher also in Zukunft auf das, was ein Siegel vorweisen soll, auch wirklich vertrauen kann, müssten gesetzliche Mindestanforderungen her.

Der Gesetzgeber ist angehalten, dem Siegeldschungel Einhalt zu gebieten.

Weitere Informationen zum Thema Werberecht erhalten Sie auch hier: https://www.rosepartner.de/irrefuehrende-werbung-abmahnung.html