Auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Gerhards für den Verband für Verbraucherschutz im Internet VVI e.V. erhalten? Ich berate Sie.

19.12.201766 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Gerhards für den Verband für Verbraucherschutz im Internet VVI e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der VVI u. a. die Aufgabe übernommen habe, Wettbewerbsverstöße im Internet aufzudecken. Getragen werde der Verband von Unternehmen und natürlichen Personen, die ein besonderes Interesse an fairen Wettbewerbsbedingungen u. a. auf der Internetplattform Google Play haben, weil sie mobile Apps entwickeln und über den Google Play Store zum Download anbieten.

Inhaltlich geht es in dem hier vorliegenden Abmahnschreiben um den Vorwurf, dass die Gestaltung der Angebotsseite des Abgemahnten im Google Play Store nicht den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entspricht. Konkret geht es um die vorzuhaltenden Informationen zu Impressum/Anbieterkennzeichnung.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 201,71 Euro erstatten.

 

Meine Einschätzung:

Die hier vorliegende Abmahnung wirft eine Vielzahl von Fragen auf. So ist nach dem derzeitigen Stand der Dinge vollkommen unklar, ob der VVI die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um Abmahnungen aussprechen zu dürfen.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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