Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der Münzen bei eBay anbietet. Die Abmahnung bezieht sich insoweit auf das Angebot von Euro-Probemünzen. Zu diesem Angebot wird ausgeführt, dass eine Überprüfung ergeben habe, dass die angebotenen Probe-Münzen auf der Ziffernseite ähnlich den tatsächlichen als Zahlungsmittel gültigen Euro-Münzen aussehen und mit entsprechenden Nennwerten versehen seien. Ebenfalls sei im Hintergrund der Nennwerte die Europakarte zu sehen, was den Verwechslungs-Charakter zusätzlich verdeutliche. In diesem Zusammenhang wird im Weiteren ausgeführt, dass Nachahmungen von Euro-Münzen jeglicher Art jedoch nur dann gehandelt werden dürfen, wenn diese eine unübersehbare und untilgbare Kennzeichnung aufweisen oder in Größe und Stärke ganz deutlich von den gültigen Euro-Münzen abweichen. Der Handel mit den als Zahlungsmittel nicht gültigen Münzen sei verboten.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro tragen (820,62 Euro).
Meine Einschätzung:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Angebotes von Euro-Proben, Euro-Probemünzen, Probesätzen von Euro-Münzen sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen.
Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. Die Abmahnung wirft im Übrigen in verschiedenen Punkten Fragen auf.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig
die vorformulierte Unterlassungserklärung. - Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
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Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
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Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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