Onlinehändler müssen ihre Bioprodukte kontrollieren lassen

Wettbewerbsrecht
07.11.2017 26 Mal gelesen
Wer als Onlinehändler Bioprodukte in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, diese ohne Ausnahme von einer Öko- Kontrollstelle zertifizieren zu lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 12.10.2017.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie warf dem Internet-Händler Kamin und Gripp Shop GmbH vor, dass dieser "Biogewürze" vertreibe, ohne  einer ökologischen Kontrolle zu unterliegen. Es könne nicht sein, dass ein Onlinehändler Bioprodukte anbiete ohne seine Produkte kontrollieren zu lassen. Der Bundesgerichtshof legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor.

Die Entscheidung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass alle Onlinehändler, die Bioprodukte vertreiben, diese kontrollieren lassen müssen. Grundsätzlich kontrolliert werden in der EU alle Hersteller von Bio- Lebensmitteln sowie Verarbeiter und Händler. Unter bestimmten Umständen darf jedoch bei Einzelhändlern ausnahmsweise von diesen Kontrollen abgesehen werden. Eine solche Ausnahme sei im Onlinehandel jedoch nicht möglich, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Rechtsprechung dient dem Verbraucherschutz

Die Luxemburger Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass beim Online-Handel eine erheblich größere Gefahr bestehe, dass die Vertreiber von Bio-Produkten diese vertauschen oder umetikettieren könnten. Dem könne nur dadurch entgegen gewirkt werden, dass diese Produkte eingehend kontrolliert würden, um so den Verbraucher zu schützen.

Bioprodukte werden immer beliebter

Der Gesamtwert des Marktes für biologische Erzeugnisse in der EU liegt bei über 20 Mrd. Euro. Der Verbraucher achtet beim Kauf von Waren immer mehr auf den Schutz der Umwelt, den Tierschutz und seine eigene Gesundheit. Um diese Entwicklung zu unterstützen erlässt die Union seit 1991 Regelungen, die Unternehmen unter ein anspruchsvolles Kontrollsystem stellen.

Oberstes Gebot ist der Schutz des Verbrauchers

Um Transparenz für den Konsument herzustellen, müssen die Hersteller und Verkäufer von Lebensmitteln umfangreiche Kennzeichnungspflichten beachten. Dafür hat die EU eine Reihe von Verordnungen geschaffen, die für alle Mitgliedstaaten gelten. Verbraucher  sollen beispielsweise über die erkennbaren Inhaltsstoffe auf mögliche Gesundheitsrisiken hingewiesen werden. Oberstes Ziel ist es, den Verbraucher vor möglichen Täuschungen zu bewahren und so zu schützen.

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