Auch eine Abmahnung vom IDO e. V. wegen fehlender Datenschutzerklärung erhalten? Ich berate Sie.

27.10.201794 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde eine Abmahnung vom IDO e. V. unter anderem wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung bei DaWanda zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. ist hier in der Kanzlei bereits aus vielen vorangegangenen Abmahnverfahren bekannt. Ich berichte daher bereits seit Längerem fortlaufend auf meiner Internetseite über die Abmahntätigkeit des Vereins.

http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

In der hier vorliegenden Abmahnung geht es neben anderen Vorwürfen (wegen fehlender Pflichtinformationen bei Angeboten im Internet) auch um den Vorwurf einer fehlenden Datenschutzerklärung. Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte als Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG in allgemeinverständlicher Form zu unterrichten habe, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Da es sich bei den entsprechenden rechtlichen Vorgaben um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des UWG handle, werde die fehlende Vorhaltung einer Datenschutzerklärung von den Wettbewerbsgerichten als wettbewerbswidrig qualifiziert.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und abmahnbezogene Kosten in Höhe von 232,05 Euro erstatten.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

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