Auch eine Abmahnung der DocFutter GmbH über die Kanzlei Hild & Kollegen erhalten? Ich berate Sie.

20.10.201794 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen für die Doc Futter GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung oder Vertretung in der Angelegenheit zur Verfügung.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass sowohl die Abmahnerin als auch der Abgemahnte bundesweit Futtermittel vertreiben und dass daher ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehe. Unter Verweis auf einen durchgeführten Testkauf werden verschiedene Vorwürfe erhoben. Im Einzelnen geht es u. a. um folgende Punkte:

  • Erwecken des Eindrucks, das Futtermittel enthalte Fleisch,
  • Angabe "Alleinfuttermittel" für ein Ergänzungsfutter,
  • irreführende Aufmachung der Verpackung durch Darstellung von Hunden und Katzen auf einem Produkt, das für Katzen nicht geeignet sei,
  • fehlende Angabe der Telefonnummer oder eines anderen Kommunikationsmittels bei einem Heimtierfuttermittel,
  • fehlende Angabe, ob ein Futter ein Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel oder ein Ergänzungsfuttermittel darstellt,
  • unzutreffende Angabe, dass ein Futter glutenfrei sei

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und einer Verpflichtung zur Tragung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 45.000,00 Euro vor. Die entsprechenden Kosten werden in dem Abmahnschreiben mit einem Betrag in Höhe von 1.706,94 Euro beziffert.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlerhafter Angaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Futtermitteln sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie auf jeden Fall berücksichtigen, dass die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben sehr fehleranfällig ist.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

 

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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