Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:
Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist - wie vorangegangene Abmahnschreiben des Vereins - an einen Online-Händler gerichtet. Gerügt werden verschiedene Wettbewerbsverstöße. Konkret geht es um fehlende Angaben zu enthaltenen Allergenen, fehlende Angaben zu Namen bzw. Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers sowie fehlende Angaben zur Nährwertdeklaration. Des Weiteren wird eine AGB-Klausel moniert.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 243,95 Euro erstatten.
Meine Einschätzung:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie im Übrigen berücksichtigen, dass die Einhaltung der Informationspflichten bei dem Angebot von vorverpackten Lebensmitteln sehr fehleranfällig ist.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
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Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.
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Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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