Auch eine Abmahnung vom VDL Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. erhalten? Ich berate Sie.

15.08.201726 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung vom VDL Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. die Interessen der deutschen ledererzeugenden Industrie vertritt, zu der derzeit ca. 100 Unternehmen gehören.

Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten und die Bewerbung eines konkreten Produktes wird die Verwendung des Begriffes "Leder" in Alleinstellung und in Kombination mit anderen Begriffen gerügt. Moniert wird insoweit, dass die Begriffe für ein Produkt verwendet werden, welches nicht aus Leder besteht. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass als Leder nur ein Material bezeichnet werden darf, welches aus der ungespaltenen oder gespalteten tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist. Demnach seien die gewählten Materialbezeichnungen für den genannten Artikel unzulässig und wettbewerbswidrig.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 Euro vor.

 

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der irreführenden Werbung mit dem Begriff "Leder" sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Vereins gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.

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