Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:
In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird - wie in dem anderen mir bereits vorliegenden Fall - zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Betreiberin eines Online-Shops für Wohnaccessoires und Tischwaren ist. Unter Verweis auf die Webseite des Abgemahnten wird die Verwendung eines Gütezeichens/Qualitätskennzeichens ohne die erforderliche Genehmigung gerügt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Recherche ergeben habe, dass der Online-Shop des Abgemahnten nicht hinsichtlich der Qualitätskriterien zertifiziert sei, weshalb die Verwendung des Gütezeichens/Qualitätskennzeichens ohne die erforderliche Genehmigung erfolge.
Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro (Streitwert 15.000,00 Euro) vor.
Meine Einschätzung:
Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der wettbewerbswidrigen Verwendung von Gütezeichen/Qualitätskennzeichen ohne die erforderliche Genehmigung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Eversheds Sutherland (Germany) LLP für die Platzhirsch München GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Rufen Sie mich einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.