Kein Anspruch auf Anpassung der sanitären Anlagen der Wettbewerber

Wettbewerbs- und Markenrecht
22.09.2010521 Mal gelesen

Unternehmen haben sehr strikte Regeln im Umgang mit Wettbewerbern zu befolgen, damit ein unverfälschter Wettbewerb gewährleistet ist.

 

Daraus ergeben sich zahlreiche juristische Auseinandersetzungen, durch die Unternehmen versuchen, ihre Wettbewerber zu regelkonformem Verhalten zu bewegen.

 

Eine dieser Auseinandersetzungen hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 03.08.2010 (Az.: 3 S 351/10) zu entscheiden.

 

Geklagt hatte ein Gastwirt, weil auf dem Nachbargrundstück ein Imbisswagen und mobile Toiletten aufgestellt wurden und die mobilen Toiletten nicht den gleichen Komfort boten, wie die in seinem Gasthaus.

 

Grund der Klage war, dass die Toilettenanlagen des Nachbarn nicht beheizt und nur schlecht beleuchtet waren, sodass zahlreiche Gäste die attraktiveren Toiletten des nachbarlichen Betriebs aufsuchten.

Aus diesem Grund sollte der Wettbewerber mit staatlicher Macht dazu gezwungen werden, seine Toiletten zu optimieren, sodass seine Kunden keinen Anreiz mehr sähen, auf die des Klägers auszuweichen.

 

Diesem Verlangen widersprachen die Mannheimer Richter, die darauf aufmerksam machten, dass es Aufgabe eines jeden einzelnen sei, Sorge dafür zu tragen, dass nur die eigenen Gäste auch die Sanitäranlagen nutzen.

  

Fazit:

Das Wettbewerbsrecht ist für juristische Laien meist undurchsichtig und unverständlich.

Um sich unnötige Kosten für aussichtslose Verfahren zu ersparen, ist es ratsam, vorab Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen.

  

©  RA Axel Mittelstaedt 2010 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com