Zweck des Markenrechts/Markenrecherchen

Wettbewerbs- und Markenrecht
12.08.20101107 Mal gelesen
Hauptfunktion des Markenrechts ist der Schutz vor Ausbeutung des eigenen Namens, geschäftlichen Kennzeichens oder des Namens einer Firma.

Hauptfunktion des Markenrechts ist der Schutz vor Ausbeutung des eigenen Namens, geschäftlichen Kennzeichens oder des Namens einer Firma.

Die Unterscheidungsmöglichkeit des Kunden zwischen einzelnen am Markt vertretenen Wettbewerbern ist eine der elementarsten Vorraussetzungen für einen freien und gerechten Leistungswettbewerb. Denn der Kunde kann sich nur dann gezielt für das Produkt eines Unternehmens entscheiden, wenn dieses in entsprechender Art und Weise von den Produkten anderer Unternehmen abgegrenzt ist.

Ist eine solche Unterscheidung aufgrund eines identischen verwendeten Namens nicht möglich, so kann der Kunde auch keine bewusste und zielgerichtete Entscheidung hinsichtlich des Kaufes des jeweiligen Produkts treffen, da in einem solchen Fall auch nicht klar ist, ob die mit dem Markennamen verbundenen Assoziationen wie Qualität, Herkunft und Image auch mit dem "Marken-Klon" übereinstimmen.

Aus diesem Grund schützt das Markengesetz sowohl eingetragene wie auch nicht eingetragene Marken, geschäftliche Bezeichnungen sowie geographische Herkunftsangaben

"MARKENARTIKEL - Magazin für Markenführung" ist ein neues Magazin, das Unternehmen, die sich im Wettbewerb langfristig darstellen und erfolgreich behaupten wollen, eine wertvolle Unterstützung  bei der Planung und Positionierung ihrer Marke gibt.        

http://www.markenartikelmagazin.com/_rubric/index.php?rubric=5

Dass der Erfolg eines Produktes nicht im wesentlichen von der Qualität desselben abhängt, sondern häufig von der Vermarktungsqualität, zeigt die zunehmende Bedeutung von Marken (Brands) in allen Medien.

Sinn und Zweck von Marken und somit des Markenrechts ist, ein Branding, also die Identifizierung eines Produktes und im besten Fall die Assoziation unter einem bestimmten Produktnamen.

Eine Marke/Brand hilft das Produkt am Markt zu positionieren.

Welche Gründe und Hintergründe dies hat, wird in dem Artikel "Der harte Kern" abgedruckt in der Zeitschrift "Brand 1" 2/2010 deutlich und sehr gut beschrieben.

Der nachfolgende Link führt auf den instruktiven Artikel zum Markenrecht von Wolf Lotter "Der harte Kern" im Magazin "Brand 1".

http://www.brandeins.de/archiv/magazin/marke/artikel/der-harte-kern.html

Der Autor hat im Februar 2010 hier philosophische und psychologische Aspekte, die beim Branding eine wesentliche Rolle spielen, trefflich beschrieben.

 

Markenrecherche

Grundlage und Voraussetzung einer erfolgreichen Markenanmeldung ist die Markenrecherche. Sie beugt insbesondere Abmahnungen und streitigen Auseinandersetzungen vor.

Eine Kollision, also eine u. U. auch strafrechtlich relevante Markenverletzung, kann auch schon dann vorliegen, wenn die Klassen einer eingetragenen Marke nicht mit den Klassen der Kollisionsmarke übereinstimmen.

Nicht nur bei identischen Marken besteht Verwechslungsgefahr, sondern auch bei ähnlichen Marken. 

Das gedankliche "In-Verbindung-bringen" des einen Produktes mit dem anderen ist ausreichend, um Verwechslungsgefahr zu begründen. So reichen schon geringe Zeichenähnlichkeiten aus, um Verwechslungsgefahr zu verursachen, wie z.B. bei "FERRERO" für Süßwaren und "FERRO" für Salzgebäck.

Auch bergen bekannte oder berühmte Marken wie "Coca Cola" oder "Mercedes", deren Schutzbereich sich weiter ausdehnt, als nur auf den eingetragenen Geschäftsbereich der Marke, ein deutlich erhöhtes Kollisionsrisiko.

Eine fundierte Kenntnis der umfangreichen Einzelfallbetrachtung sowie der Rechtsprechung sowohl der Landgerichte als auch der Oberlandesgerichte und des BGH und der Patentgerichte ist deshalb notwendig, um bei einer Kollisionsbewertung eine zuverlässige Prognose treffen zu können.

Die Eintragung einer Marke in Eigenregie ohne vorherige fachlich fundierte Markenrecherche ist grob fahrlässig. Deshalb muss bei einer Recherche nach verschiedenen Kriterien recherchiert werden. So muss auch stets die Klangähnlichkeit, wie beispielsweise bei dem Kennzeichen "Alice" in vielerlei Hinsicht überprüft werden.

Dies umfasst alle denkbaren Schreibweisen. "Allice", "Alliece","Allicce", "Alliecce", "Aliecce", "Aliece", "Allize",  "Aliecce", "Allicc", "Alicc", "Alliecc", "Alies", "Alize",  "Aliess", "Allisse", "Alliess", "Ellies", "Ellis", "Elliez", "Elliec" usw.

 

Das DPMA gibt auf seiner Website folgende Hinweise an Markenanmelder:

 "Sie möchten Ihre Marke schützen lassen?

Recherchen sichern Sie zusätzlich ab!

 Wir tragen Ihre Marke in das Register ein, wenn Ihre Anmeldung die gesetzlichen

Schutzvoraussetzungen erfüllt. !"

Das Amt prüft nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken in Registern eingetragen sind. Der Anmelder muss sich vor einer Anmeldung, darüber informieren, ob die geplante Ihre Marke nicht bereits so oder ähnlich eingetragen wurde. Andernfalls könnte der Inhaber einer älteren Marke Widerspruch gegen die jüngere Marke einlegen. In diesem Fall müsste die Marke u. U. wieder gelöscht werden.

Des Weiteren besteht die sehr wahrscheinliche Gefahr, dass durch den Verletzten eine Abmahnung erfolgt.

Diese verursacht gerade im Markenrecht erhebliche Kosten, da sich der Verletzte sowohl durch einen Rechtsanwalt wie auch durch einen Patentanwalt vertreten lassen kann.

Auch nachdem eine Marke eingetragen wurde, muss überprüft werden, ob Konkurrenten oder Wettbewerber oder branchenfremde Ihre Marke ebenfalls angemeldet haben oder nutzen.

Deshalb müssen nicht nur die Datenbestände der nationalen (deutschen) Marken, sondern auch die der europäischen Gemeinschaftsmarken beim HABM sowie die international registrierten Marken, die IR Marken und die Markeneintragungen nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (MMA) recherchiert werden. Auch die Recherche bei Datenbanken bezüglich der Firmenbezeichnung (beispielsweise Genios) und dem Handelsregister ist dringend geboten.

Die Datenbanken des DPMA sind dabei nur ein Teil der zu recherchierenden Informationsquellen. Jedes Register beim DPMA enthält aber jeweils unabhängig voneinander Marken mit Schutzwirkung in Deutschland.

Natürlich können auch Namen, Firmenbezeichnungen und Logos, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, Markenrechte anderer verletzen, selbst wenn diese nicht in Markenregistern eingetragen sind, da die Eintragung nicht die einzige Möglichkeit ist, Markenschutz zu erlangen.

Eine umfassende Recherche umfasst deshalb auch das Internet, Suchmaschinen, Kataloge, Telefonverzeichnisse, Handelsregister, Titelschutzanzeiger und Branchen- beziehungsweise weitere Produkt- und Firmenverzeichnisse.

 

Auch muss dabei nach ähnlichen und identischen Marken recherchiert werden. Die Ähnlichkeit bezieht sich dabei auch auf den Klang, selbst bei völlig anderer Schreibweise.

Datenbanken

Es werden beispielsweise die nachfolgenden Datenbanken zur Recherche verwendet:

-         DPMAregister,

-         CTM Online,

-         Madrid Express Data,

-         MMA,

-         Handelsregister,

-         Genios,

-         DENIC,

-         ICANN usw.

 Wegen den nationalen Verschiedenheiten ergeben sich aber (s.u. A.2.) einige Unterschiede zwischen den Datenbanken, die es bei einer Wortmarkenrecherche nicht gibt.

 

Die Schreibweise der Kodierung folgt bei allen Datenbanken nach dem Muster aa.bb.(cc), d.h. es wird bei einzeiligen Kodes eine "0" vorangestellt, auch "CFE" und die Ausgabe wird weggelassen (Beispiel oben 02.01.20,19).

a)      Bei DPMAregister wird die Kodierung in die vorgesehene Spalte eingetragen.

b)      Bei CTM Online muss unter "Art der Marke" im Drop-Down-Menü "Bildmarke" ausgewählt werden, dann kann man in das untere Feld den Kode eingeben, oder rechts auf die Lupe gehen, um in einem eigens vorgesehenem  Menü den Kode auszuwählen.

c)      Bei der Madrid Express Data muss vor der Spalte im Drop-Down-Menü, wo die Kodierung eingetragen wird, "Vienna Classification" ausgewählt werden.

 

Bei Unterabschnitten bzw. Hilfsunterabschnitten ergeben sich folgende Besonderheiten:

a)      Bei DPMAregister kann man die Bildbestandteile bis hin zum Hilfsunterabschnitt kodieren, jedoch ersetzt der Kode des Hilfsunterabschnitts den des Unterabschnitts an der letzten Stelle, also statt 02.01.20,19 nur 02.01.19.. Das System weiß und erkennt, dass sich der Hilfsabschnitt 19 nur auf den Unterabschnitt 20 beziehen kann.

b)      CTM Online wie a).

c)      Die Madrid Express Data ist eine Datenbank für IR Marken und muss dem Rechnung tragen, dass einige Länder sich vorbehalten haben, Unterabschnitte nicht bekannt zu geben, geschweige denn von den Hilfsunterabschnitten Gebrauch zu machen.

Somit kann hier nur bis zum Abschnitt einer Bildmarke kodiert werden, bei obigem Beispiel also 02.01 .

Soll eine Bildmarke mit mehreren Kodierungen angegeben werden, um die Suche einzugrenzen, z.B. beim unserem Mann, wobei der Bildbestandteil in einem Kreis eingeschlossen ist, (mit Hilfsunterabschnitt) 02.01.19; 26.01.14, so ergeben sich wieder Unterschiede.

a)      Bei DPMAregister werden die Kodierungen mit Leerzeichen dazwischen angegeben. Es handelt sich dann automatisch um eine "and" Verbindung. Der Platz reicht jedoch nur für drei Kodierungen bei einer Suche.

b)      Bei CTM Online können mehrere Kodes über das vorgesehene Menü, welches durch Klicken rechts auf die Lupe aufgerufen wird, ausgewählt und hinzugefügt werden. Die Anzahl der Kodes ist dabei beliebig. Die Verknüpfungsart kann dann unten bei "ausgewählten Kodes" auswählen.

c)      Bei Madrid Express Data kann man vor jeder Spalte das Suchkriterium im Drop-Down-Menü auswählen, so dass auch nach der Auswahl in jede Spalte eine Kodierung eingegeben werden kann. Die Anzahl wird durch die Spalten begrenzt, die Verknüpfung wird im Drop-Down-Menü ganz links eingestellt.

 

Die Bildmarkenrecherche ist sehr zeitaufwendig. Dies hat mehrere Gründe.

Schon beim Erfassen und Einteilen der Bestandteile der Bildmarke kann es zu größeren Schwierigkeiten führen, was natürlich der Kreativität der Grafiker zu Schulden ist.

Weiter ist es bei einer komplexen Bildmarke arbeitsintensiv, alle Bestandteile herauszusuchen, was aber schlussendlich zu einem genaueren Ergebnis führt.

Bei DPMAregister ist es störend, dass nur die Möglichkeit besteht, bei einer Suche nur drei Kodierungen angeben zu können, was bei komplizierten Bildmarken aufhaltend sein kann. Parallel ist es natürlich für die Suche nicht förderlich, wenn, wie bei Madrid Express Data, keine Unterabschnitte eingegeben werden können.

Schließlich können dieselben Bildmarken in den drei Datenbanken, teilweise sogar in derselben Datenbank, verschiedene Kodierungen haben. Das bedeutet, dass nachdem die nationalen Marken durchsucht wurden, bei der Recherche nach älteren GM oder IR Bildmarken es nicht reicht, dass man die bereits in der nationalen Datenbank gefundenen Kodierung eingibt, um in den Anderen ähnliche zu finden, sondern man auch neue, teils abwegige Lösungen ausprobieren muss.

http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/infoblaetter_recherche/druck/2/recherchemarken_dt_druck.pdf