Unterlassungserklärung an Wettbewerbszentrale hilft nicht

Wettbewerbs- und Markenrecht
03.10.2009870 Mal gelesen

Immer wieder wird versucht, eine Unterlassungserklärung nicht gegenüber einem Abmahner abzugeben, sondern sich eher gegenüber Institutionen, wie der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, mit einer Vertragsstrafe zu verpflichten. So soll vermieden werden, dass bei einem erneuten Verstoß Zahlungen in Form einer Vertragsstrafe an den Abmahner geleistet werden müssen.

Hier weitere Informationen:

http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/unterlassungserklaerung-wettbewerbszentrale