Ed Hardy Klage wegen Markenrechtsverstoß v. K & K Logistics abgewiesen! Textilhändler, verteten durch GGR Rechtsanwälte, obsiegt vor dem LG Düsseldorf

Wettbewerbs- und Markenrecht
23.07.20091866 Mal gelesen


Der deutsche Distributeur und exklusive Lizenznehmer für den Vertrieb von Bekleidungsstücken und Kopfbedeckungen der Marke "Don Ed Hardy" K & K Logistics unterliegt vor dem Landgericht und Gemeinschaftsmarkengericht Düsseldorf gegen einen Textilhändler, vertreten durch GGR Rechtsanwälte, dem unterstellt wurde, gefälschte Ed Hardy Waren anzubieten.

Die Klägerin K&K Logistics behauptete eine Markenrechtsverletzung und und begründete diese mit den Argumenten, die aus den gleichlautenden Abmahnung hinreichend bekannt sind.

Es wurde beantragt, die Klägerin von den Anwaltskosten über den Betrag in Höhe von 2.475,80 Euro freizustellen.

Die Beklagte verweigerte auf Anraten ihrer Prozessbevollmächtigten die Abgabe der in der Abmahnung geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso wie die Zahlung des Anwaltshonorars. Es wurde die Abweisung der Klage beantragt.

Dem wurde vollumfänglich durch das Gemeimschaftsmarkengericht Düsseldorf entsprochen.

Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass vorliegend ein Markenrechtsverstoß gegeben sei.

Die Beklagte berief sich zu Recht auf den Einwand der Erschöpfung. Zudem wurde vorgetragen, dass das exklusive Vertriebssystem der Klägerin zu einer Marktabschottung führe.

Folglich kam es zu einer Beweislastumkehr.

Im Rahmen der nun zwingend gebotenen Beweisaufnahme gelang es der Klägerin wiederum nicht, den anspruchbegründenden Vortrag zur Überzeugung des Gerichts zu untermauern.

Dieses schloss sich vielmehr dem Vortrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten an, wonach der Beweis einer Markenrechtsverletzung vorliegend nicht ansatzweise erbracht wurde.

Die Klage wurde daher zu Lasten von K & K Logistics abgewiesen.

Das überfällige Urteil zeigt, dass vor allen Dingen in gewerblichen, markenrechtlichen Konstellationen die Abwehr der Ed Hardy Abmahnungen erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Das Urteil wird in Kürze in Gänze publiziert.

Datum: 12.07.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Markenrecht
mehr über: Don Ed Hardy, K&K Logistics, Winterstein Rechtsanwälte

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