Burberry Ltd. mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab

Burberry Ltd. mahnt wegen Markenrechtsverletzung ab
01.09.2016217 Mal gelesen
Die Burberry Ltd. vertreibt weltweit Textilien der bekannten Marke „Burberry“. Im Auftrag des Unternehmens mahnen die Rechtsanwälte Hengeler Müller wegen einer Markenrechtsverletzung ab

Warum mahnt die Burberry Ltd. ab?

In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke "Burberry" erhoben. Der Abgemahnte soll über einen Internetshop Textilien mit einem bestimmten Stoffmuster ("Burberry Check") verwendet haben. Dadurch werden die Rechte der Burberry Ltd. an der gleichnamigen Marke verletzt.

Welche Forderungen stellt die Burberry Ltd.?

In dem Schreiben wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem soll er  2.080, 50 Euro zahlen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Wenn sie ebenfalls eine Abmahnung im Auftrag der Burberry Ltd. erhalten haben, dann ignorieren sie diese nicht. Handeln sie bedacht und orientieren sie sich an den folgenden Punkten:

  1. Bleiben sie ruhig und handeln sie nicht unüberlegt!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

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