Abmahnung der SMT Handels UG

Abmahnung der SMT Handels UG
22.08.2016323 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Dressler Hehrs Gebauer mahnen im Auftrag der SMT Handel UG wegen Wettbewerbsverstoßes ab.

Was wird dem Adressaten der Abmahnung vorgeworfen?

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die SMT Handel UG vertreibt Mobilfunkzubehör, Handyschalen, Handyteilen und Handys.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen auf Ebay Waren anzubieten und dabei die Verbraucher nicht über die Schritte, die zum Vertragsschluss führen und über die Speicherung des Vertragstextes informiert zu haben.

Welche Forderungen stellt die SMT Handles UG?

Im Rahmen der Abmahnung wird  von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 865 Euro verlangt.

Wie sollten sie bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Wenn auch sie eine Abmahnung der SMT Handel UG wegen eines Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, sollten sie das Schreiben keinesfalls einfach ignorieren. Orientieren sie sich stattdessen an den folgenden fünf Punkten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie zunächst nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Falls sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir unterstützen sie gerne und beraten deutschlandweit. Unsere  Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Dazu steht Ihnen auch eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.