Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangaben

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangaben
09.08.2016195 Mal gelesen
Vertreten durch die Kanzlei Reinhardt, Kober, Großkinski mahnt Lydia Teiz wegen wegen Wettbewerbsverstoß durch Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangaben ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes. Lydia Teiz vertreibt Angelbedarf über die Verkaufsplattform Ebay. Abgemahnt wird ein Mitbewerber. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in seinem Angebot auf Ebay keine Angaben zum Grundpreis gemacht und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe. Darin liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Was fordert Lydia Teiz in der Abmahnung?

In erster Linie fordert die Abmahnerin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die verletzende Handlung. Daneben soll der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung in Höhe von 480, 20 Euro zahlen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Wenn auch sie eine Abmahnung von Frau Lydia Teiz vertreten durch die Kanzlei Reinhardt, Kober, Großkinski erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Benötigen sie rechtlichen Beistand? - Dann wenden sie sich gerne an uns  von Werdermann und von Rüden. Wir beraten deutschlandweit und unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie hierfür auch unsere kostenlose Erstberatung. Sie können uns Ihr Anliegen einfach und unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie uns telefonisch unter  030 - 965 356 2929.