Markenrecht: „Mac“ oder „Mc“ macht keinen Unterschied

Markenrecht: „Mac“ oder „Mc“ macht keinen Unterschied
13.07.2016340 Mal gelesen
Ob „Mac“ oder „Mc“ spielt im Markenrecht keine Rolle. Das „a“ in der Silbe mache keinen großen Unterschied aus, urteilte das Gericht der Europäischen Union (Az.: T-518/13).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Entscheidung des Gerichts der EU ging ein jahrelanger Rechtsstreit einer bekannten amerikanischen Fast-Food-Kette und einem Unternehmen aus Singapur voraus. Letzteres hatte im Jahr 2008 für Nahrungsmittel und Getränke die Eintragung der Unionsmarke "Maccoffee" erfolgreich beim EUIPO (Amt der Europäischen für geistiges Eigentum) beantragt. Dagegen wehrte sich die Fast-Food-Kette und beantrage die Nichtigerklärung dieser Marke. Dabei berief sie sich auf die Rechte ihrer älteren Unionsmarke für Schnellrestaurants, die die Wortelemente "Mc" und "Mac" als Vorsilben enthielten. Auch unter Berücksichtigung des besonderen Bekanntheitsgrads dieser Marke, gab das EUIPO diesem Antrag statt. Der Verbraucher könne Verknüpfungen zwischen diesen Marken herstellen und damit werde die Wertschätzung der älteren Marke in unlauterer Weise ausgenutzt.

Das Unternehmen aus Singapur scheiterte nun mit seiner Klage, diese Entscheidung wieder aufzuheben. Das Gericht der Europäischen Union stellte fest, dass sich aus den Silben "Mac" und "Mc" eine klangliche und begriffliche Ähnlichkeit ergeben. Durch diese Ähnlichkeit könne der Verbraucher Zusammenhänge zwischen diesen Marken herstellen. Die Silben könnten fast identisch wahrgenommen werden. Hinzu käme, dass die Struktur sehr ähnlich sei und vom Verbraucher mit Nahrungsmitteln in Verbindung gebracht würden.

Ferner kam das Gericht zu der Überzeugung, dass die Wertschätzung der älteren Marke in unlauterer Weise ausgenutzt werde, um von ihrem Bekanntheitsgrad und Image zu profitieren.

Marken genießen für Unternehmen einen hohen Stellenwert und müssen daher besonders geschützt werden. Je bekannter die Marke ist, umso schutzbedürftiger ist sie auch. Versuche vom Bekanntheitsgrad und positivem Image einer Marke zu profitieren, können schnell zu Verstößen gegen das Markenrecht führen. Gerade bei sehr bekannten Marken können schon Ähnlichkeiten zu diesen Verstößen führen. Daher sollte schon bei der Anmeldung einer Marke darauf geachtet werden, ob die Rechte anderer Markeninhaber verletzt werden.

Zur Unterstützung und zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen können sich betroffene Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

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