Unverlangt zugesandte E-Mail-Newsletter

Unverlangt zugesandte E-Mail-Newsletter
10.05.2016185 Mal gelesen
Der Dauerbrenner

Im Rahmen eines Mandats ist mir eine Abmahnung wegen unverlangt zugesandter E-Mail-Newsletter zur Bearbeitung übergeben worden. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Ansprüche einer Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Erst einmal geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung geboten. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Ein wichtiger Anspruch ist der auf Kostenerstattung. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Daneben bestehen  Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Wie reagieren?

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Bevor eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssen unbedingt der Sachverhalt und die Rechtslage umfassend geprüft werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Denn bei einer Überschreitung von Fristen drohen kostspielige Gerichtsverfahren.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell - Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.

  1.     Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  2.     Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  3.     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
  4.     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  5.     Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch


Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie sich nun verhalten sollten.