Dauerbrenner fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Dauerbrenner fehlerhafte Widerrufsbelehrung
02.05.2016227 Mal gelesen
Leicht vermeidbarer Ärger

Derzeit liegen mir wieder zahlreiche Abmahnungen wegen falscher Widderrufsbelehrungen vor. Hierbei handelt es sich für die Betroffenen um teuren, aber leicht vermeidbaren Ärger. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht - Überblick

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient der Geltendmachung unterschiedlicher Ansprüche.

Zunächst geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Weiter bestehen Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Erstattungsanspruch ist. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Kurz gesetzte Fristen sind in einer Abmahnung nicht nur der Regelfall, sondern (sofern nicht zu kurz) auch rechtlich zulässig. Deswegen sollte auch schnell reagiert werden. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Was Sie tun können

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun - idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt - einer Lösung zuführen.

  •     Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
  •     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  •     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
  •     Notieren Sie die gesetzten Fristen
  •     Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!


Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.