Hervorgehoben teilt Herr Steffen Hösel ferner mit, als Marktteilnehmer und Nachfrager von Waren und Dienstleistungen im Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten zu stehen. Unter dem Account "warenallerart2016" kann Stand heute (02.05.2016) allerdings kein Angebot des Herrn Hösel festgestellt werden.
Herr Hösel teilt dann mit, dass alle aktuellen Angebote des Abgemahnten gesichert worden seien und moniert darin u.a.:
- das Verwenden einer alten Widerrufsbelehrung,
- unterschiedliche Widerrufsfristen innerhalb der Widerrufsbelehrung,
- Fehlendes Widerrufsformular,
Herr Hösel bekräftigt dann, zu einer außergerichtlichen Einigung bereit zu sein, wenn bis zum 10.05.2016 an ihn ein Betrag von 165,00 EUR gezahlt werde. Bei Verstreichen der Zahlungsfrist sähe er sich gezwungen, "rechtliche Schritte inclusive einer strafbewährten Unterlassungserklärung anwaltlich einzuleiten, sofern es ein weiteres Mal zu einer gleichartigen oder ähnlichen Pflichtverletzungshandlung kommen sollte".
Die Abmahnung des Herrn Hösel wirft mehrere Fragen auf.
Zunächst ist unklar, woraus Herr Hösel ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ableiten will. Ferner ist unklar, warum nicht gleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert wird, sondern lediglich die Zahlung eines Geldbetrages.
Auf jeden Fall sollte die Abmahnung des Herrn Steffen Hösel zum dringenden Anlass genommen werden, die rechtliche Ausgestaltung der eigenen Angebote überprüfen zu lassen.
Sie haben eine Abmahnung von Herrn Steffen Hösel erhalten ?
Es gibt mehrere Reaktionsmöglichkeiten ! Wir beraten Sie bundesweit.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Leiers
Direktkontakt mobil (auch außerhalb der Bürozeiten): 0178 - 635 44 35
oder eMail: ra.leiers@ius-flash.de
Tip:
- Beachten Sie die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !
Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !
So funktionierts:
- Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
- Ihre Kontaktdaten angeben,
- Wir rufen Sie zurück !
Entscheiden Sie erst danach verbindlich, ob Sie uns mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten.
Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers
Eisenbahnstraße 13
48143 Münster
Fon: 0251 - 981 181 0 981 181 10
Mobil: 0178 - 635 44 35
Fax: 0251 - 981 181 11
eMail: ra.leiers@ius-flash.de