Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart veraltete Widerrufsbelehrung

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart veraltete Widerrufsbelehrung
27.04.2016135 Mal gelesen
Eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a. M., Büro Stuttgart liegt uns derzeit zur Bearbeitung vor. Unserer Mandantschaft wird das Vorhalten einer veralteten Widerrufsbelehrung innerhalb eines eBay-Angebots vorgeworfen.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe der dem Abmahnschreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 246,10 Euro aufgefordert.

Vorsicht!

Die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie in dieser Form unserer Auffassung nach nicht unterzeichnen. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und beinhaltet für den Fall einer Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 €.

Wie sollte reagiert werden?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt!

Abmahnungen der Wettbewerbszentrale und andere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen waren in der Vergangenheit bereits häufig Gegenstand von Mandaten in unserer Kanzlei. Daher verfügen wir über entsprechende Erfahrungen, um Ihnen ebenfalls bei Erhalt einer Abmahnung weiterzuhelfen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de