Abmahnung gegen einen unserer Mandanten wegen der fehlenden Nennung des Vertragspartners bei "Erlebnisgutscheinen"

Abmahnung gegen einen unserer Mandanten wegen der fehlenden Nennung des Vertragspartners bei "Erlebnisgutscheinen"
25.04.2016143 Mal gelesen
Was kann man gegen eine Abmahnung gegen einen unserer Mandanten wegen der fehlenden Nennung des Vertragspartners bei "Erlebnisgutscheinen" tun?

Momentan liegt mir eine Abmahnung gegen einen unserer Mandanten wegen der fehlenden Nennung des Vertragspartners bei "Erlebnisgutscheinen" vor. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht - Eine Einführung

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.

Zunächst geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.  Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Hierzu gehört beispielsweise der Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für den Ausspruch der Abmahnung. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Zusätzlich regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Zum Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch ist der Hauptanspruch einer jeden Abmahnung. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Unternehmer müssen hier doppelt überlegen, wie kurzfristig reagiert werden muss und welche Folgen sich hieraus langfristig ergeben.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Insoweit sollte man sich nicht von möglicherweise zunächst hoch erscheinenden Kosten täuschen lassen.

Wie sollte nach Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Wie im Einzelfall zu reagieren ist, hängt vor allem von den erhobenen Vorwürfen und der Sachlage ab.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Es ist sinnvoll, hier einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Was Sie tun können

Wenn Sie verstanden haben, dass der Unterlassungsanspruch im Moment Ihr größtes Problem ist, so können Sie die Angelegenheit nun - idealerweise nach Beratung durch einen Anwalt - einer Lösung zuführen.

  1.     Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  2.     Falls eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie niemals die originale Unterlassungserklärung ab!
  3.     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren - es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  4.     Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  5.     Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten


Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.