Irreführende Werbung: Abmahnung?

Irreführende Werbung: Abmahnung?
18.04.2016171 Mal gelesen
Regelmäßig werden mir Abmahnungen wegen irreführender Werbung zur Bearbeitung vorgelegt.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Das Rechtsinstitut der Abmahnung

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Aus Rechtssicht dient eine Abmahnung der Geltendmachung gleich mehrerer Ansprüche.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Normalerweise reicht es bei einem tatsächlich gegebenen Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß abzustellen.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Der Kostenerstattungsanspruch stellt sicher, dass dem Abmahner die Kosten seiner Rechtsverfolgung ersetzt werden. Weiter regelt das Gesetz Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Der Hauptanspruch aus der Abmahnung: Unterlassung

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Der Unterlassungsanspruch kann beispielsweise sowohl mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Im gerichtlichen Verfahren führen Unterlassungsansprüche fast immer zu sehr hohen Kosten. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Gerade Unternehmer, die langfristig planen müssen, müssen daher sorgfältig abwägen.

Soweit es hingegen um Erstattungsansprüche geht, stehen diese eher im Hintergrund. Auch bei hohen Kosten im Einzelfall gilt es hier, die einzelnen Ansprüche richtig zu würdigen.

Abmahnung: Die Reaktion ist entscheidend

Abhängig von der Berechtigung einer Abmahnung ergibt sich, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  •     In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  •     Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab - möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren - es drohen eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage
  •     Notieren Sie die gesetzten Fristen

    Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten

Gerne berate ich Sie darüber, was Sie nun tun können.