Rabattaktion von myTaxi verboten – RA Solmecke hält das Urteil für falsch

Rabattaktion von myTaxi verboten – RA Solmecke hält das Urteil für falsch
23.01.2016505 Mal gelesen
Das Landgericht Frankfurt hat heute entschieden (Az.: 3-06 O 72/15), dass die Rabattaktionen des Internet-Dienstleisters myTaxi wettbewerbswidrig sind und ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Die Vorsitzende Richterin sagte: „Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden“.

Gericht nimmt zu Unrecht Wettbewerbsverhältnis an

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sagt: "Aus meiner Sicht hat das Gericht hier verkannt, dass es sich bei myTaxi nicht um ein konkurrierendes Taxiunternehmen handelt und es sich zudem lediglich um temporäre Werbeaktionen handelte, die gar nicht geeignet waren einen Wettbewerbsverstoß zu begründen. Ich gehe davon aus, dass eine Revision beim BGH erfolgreich wäre. Das Unternehmen myTaxi vermittelt lediglich die Taxifahrten. Es verfügt weder über Taxifahrzeuge, noch hat es Taxifahrer angestellt, die die vermittelten Dienste durchführen. Die Unabhängigkeit von myTaxi bei der Vermittlung der Fahrten spricht gegen eine Verzerrung des Wettbewerbs durch die Rabattaktion. Eine zeitlich begrenzte Marketingmaßnahme greift zudem nicht so in den Wettbewerb ein, dass myTaxi hier die grundsätzliche Preisbindung des Personenbeförderungsgesetzes gefährden würde - vorausgesetzt es würde sich bei myTaxi überhaupt um ein Personenbeförderungsunternehmen handeln."

Das Landgericht Frankfurt bewertete den Sachverhalt aber anders und nahm scheinbar ein Konkurrenzverhältnis an. Die Tatsache, dass die Rabattaktionen zeitlich befristet waren, spielt für die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes keine Rolle.

Über die myTaxi App gab es die Taxifahrt zum halben Preis

Bislang hatten die Betreiber der myTaxi App ihren Kunden in zeitlich begrenzten Aktionen 50% Rabatt auf Taxifahrten gegeben, die über die App gebucht wurden. Die Gesellschaft Taxi Deutschland wehrte sich gegen diese Praxis mit dem Argument, dass in Deutschland Festpreise für alle Taxifahrten gelten, die auf diese Weise umgangen würden. Die Festpreise sind im Personenbeförderungsgesetz geregelt.

Gerichte sind sich bundesweit nicht einig

Der Rechtsstreit währte lange. Einige Gerichte hatten zunächst angenommen, dass myTaxi nicht unter das Personenbeförderungsgesetz falle, so zum Beispiel das LG Hamburg (Urteil vom 15.09.2015, 312 O 225/15). Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurts will das Unternehmen nicht auf sich sitzen lassen und prüft die Möglichkeit einer Revision. "Der Fall myTaxi bleibt also spannend", sagt RA Solmecke. "Ich rechne dem Unternehmen gute Chancen aus auch weiterhin solche Rabattaktionen durchführen zu dürfen".

Die App ist bei den Nutzern beliebt. Es gibt bereits mehr als zehn Millionen Downloads.

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