Die Verfasser der Abmahnung beziehen sich zunächst eingehend auf die Hintergründe ihres Schreibens: Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist als alleiniger Veranstalter für die Heimspiele der Fußballmannschaft Borussia Dortmund BVB im Signal Iduna Park darum bemüht, den Schwarzhandel mit Bundesliga Tickets einzudämmen. Der kontrollierte Ticketverkauf durch die Borussia Dortmund GmbH sei notwendig, um einerseits die Sicherheit in den Stadien, durch Trennung rivalisierter Fangruppen, andererseits die Preisstabilität im so gut wie immer ausverkauften Stadion sicherzustellen. Durch den Schwarzhandel mit Tickets auf eBay würden diese Ziele "konterkariert".
Zur Unterbindung des Schwarzhandels mit Tickets hat die Borussia Dortmund GmbH die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) aufgestellt, in denen die Weiterveräußerung unter bestimmten Bedingungen untersagt ist. Hierzu gehören bspw. die gewerbliche/kommerzielle Weiterveräußerung oder die Weiterveräußerung zu einem wesentlich höheren Preis (ab 15% über Ausgangspreis). Hinzu kommen weitere Bestimmungen wie die Pflicht des Veräußerers beim Weiterverkauf ebenfalls die geltenden ATGBs für den Käufer sichtbar zu machen.
Konkret wird der Abgemahnten vorgeworfen, gegen folgende Vorschriften verstoßen zu haben:
- Die ATGB wurden beim Weiterverkauf nicht angegeben
- Der Weiterverkauf wurde nicht als Sofortkauf abgewickelt
- Verkaufspreis lag über 15% über dem Ausgangspreis
- Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos
Aufgrund dieser Ausführungen fordert die Kanzlei Becker/Haumann/Mankel/Gursky die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Darüber hinaus soll ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Im Zuge dessen wird ein Pauschalbetrag von 250,00 EUR gefordert.
Zusätzlich wird auf die in den ATGB genannte Vertragsstrafe hingewiesen. Diese kann sowohl in einer Geldforderung der Borussia Dortmund GmbH gegenüber der Abgemahnten bestehen, als auch die Möglichkeit beinhalten, die Abgemahnte für den Ticketkauf von Tages- und Dauerkarten sperren zu lassen.
Was können Sie tun, wenn auch Sie eine Abmahnung wegen des unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets erhalten haben?
Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass nicht der private Weiterverkauf von Tickets aufgrund von Krankheit oder anderer Verhinderung mit den ATGBs untersagt ist, sondern lediglich die Bedingungen des Verkaufs eingeschränkt werden. Sodass es ratsam ist, sich vor jedem Weiterverkauf von Tickets die Bedingungen des Weiterverkaufs durchzulesen und sich daran zu halten.
Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, dann holen Sie sich professionellen Rechtsrat ein! Nutzen Sie hierfür am besten die in der Abmahnung genannte Frist, um weitere Kostenrisiken zu vermeiden. Gerne können Sie daher die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Wir vertreten bundesweit Abgemahnte in den Bereichen des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall mit Ihnen vorläufig einschätzen und einen Ausblick auf mögliche Verteidigungsstrategien gegen die Abmahnung erarbeiten können. Sie können uns deshalb Ihre Abmahnung gerne zukommen lassen oder sich telefonisch bei uns melden.
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