Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnung für arte fiori e. K. aus – Vorwurf: Veraltete Widerrufsbelehrung

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnung für arte fiori e. K. aus – Vorwurf: Veraltete Widerrufsbelehrung
01.12.2015139 Mal gelesen
Derzeit liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fareds, datiert vom 25.11.2015, im Auftrag der arte fiori e. K., vertreten durch Behzad Aziamian, vor. Bislang war die Kanzlei Fareds hauptsächlich durch den Ausspruch urheberrechtlicher Abmahnungen in Erscheinung getreten.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Im Detail:

- Falsche Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

- Fehlerhafte Belehrung über Kosten der Warenrücksendung

- Verwendung des Passus "Käufer trägt Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40,00 €"

Gefordert wird von dem Adressaten der Abmahnung sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was muss bei der Unterlassungserklärung beachtet werden?

Zunächst einmal muss dringend davon abgeraten werden, die Abmahnung zu ignorieren. Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist sie nachteilig formuliert, außerdem kann sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenHaben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de