Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen mahnen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Aufkleber-Verkauf auf eBay ab

Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen mahnen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen Aufkleber-Verkauf auf eBay ab
10.11.2015186 Mal gelesen
Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH ist derzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH ist derzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Das auf den 26.10.2015 datierte Abmahnschreiben enthält gegen unsere Mandantschaft den Vorwurf der Markenrechtsverletzung innerhalb eines eBay-Angebotes. Unsere Mandantschaft habe hierbei einen Aufkleber zum Kauf angeboten und dabei die geschützten Marken "BVB", "Borussia Dortmund" und das Logo "BVB 09" verwendet.

Rechtliche Würdigung

Der BVB Merchandising GmbH stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 14, 15 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu. Außerdem wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie gemäß §§ 19 MarkenG; 242 BGB zur Auskunft u. a. über folgende Punkte: Hersteller, Einkaufs- und Verkaufpreise, erzielter Gewinn. Grund dieses Auskunftsersuchens ist regelmäßig die Vorbereitung eines in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbetrages. Daher sollte bei Erhalt einer Abmahnung unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Zudem fordert die Gegenseite Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.822,96 Euro.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung der Angelegenheit. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht, sodann könnte eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de