Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 26.10.2015

Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 26.10.2015
02.11.2015132 Mal gelesen
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Ido) ist zurzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Ido) ist zurzeit Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vom 26.10.2015 vorgeworfen, diverse etwaige Wettbewerbsverstöße innerhalb eines Angebotes auf eBay begangen zu haben. Im Detail:

- Falsche Widerrufsbelehrung

- Fehlende Informationen über die Muster-Widerrufsbelehrung

- Keine Information über Speicherung des Vertragstextes

Diese Verstöße seien wettbewerbswidrig. Der Gegenseite stünden daher Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche zu. Der von unserer Mandantschaft geforderte Betrag liegt bei 232,05 €.

Sind Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung?

Unabhängig vom tatsächlichen Zutreffen der gerügten Verstöße sollten Sie unmittelbar spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Hierdurch können häufig Kosten gesenkt werden. Zudem muss die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden, um die Gefahr von Folgeabmahnungen zu bannen.

Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Die Gegenseite könnte sodann gerichtlich gegen Sie vorgehen. Auch sollten Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Diese ist oftmals nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Unser Rat:

Haben Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de