Winzer/Weinhändler aufgepasst ! Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung von Weinen !

Winzer/Weinhändler aufgepasst ! Abmahnungen wegen fehlender Kennzeichnung von Weinen !
07.08.2015172 Mal gelesen
Händler/Winzer, die das Internet zum Vertrieb Ihrer Weine gegenüber Verbrauchern nutzen, sollten bei der Gestaltung ihrer Angebote Vorsicht walten lassen. Es sind gegenüber Winzern ausgesprochenen Abmahnungen wegen fehlender Angaben zu enthaltenen Sulfiten bei Fernabsatzverträgen bekannt geworden.

Rechtlicher Hintergrund:

Art. 14 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang II Nr. 12 Lebensmittelinfo-Verordnung normiert entsprechende gesetzliche Kennzeichnungspflichten, wonach auf Schwefelstoffe oder Sulfite hingewiesen werden muss, wenn deren Konzentration in dem Lebensmittel mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l beträgt.

Nunmehr liegt auch eine - wenn auch im einstweiligen Verfügung ergangene - eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Themenkomplex vor:

Die 7. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Trier hat nunmehr mit Beschluss vom 8.7.2015, Az.: 7 HK O 41/15 einem Winzer unter Androhung von Ordnungsgeld/Ordnungshaft verboten, im geschäftlichen Verkehr Kaufverträge über Ebay anzubahnen, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen.

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Tip:

- Beachten Sie unbedingt die gesetzte Fristen !
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf !
- Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügten Unterlassungserklärung !
- Zahlen Sie nicht vorschnell !
- Behalten Sie die Ruhe !
- Lassen Sie sich beraten !

Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch, um sich zu informieren !

So funktionierts:

- Abmahnung per Fax oder eMail an uns senden,
- Ihre Kontaktdaten angeben,
- Wir rufen Sie zurück !

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