Abmahnung des Herrn Sönke Semmelhaack durch Rechtsanwalt Torsten Wildemann vom 15.06.2015 wegen des Vorwurfs „veraltete Widerrufsbelehrung“

Abmahnung des Herrn Sönke Semmelhaack durch Rechtsanwalt Torsten Wildemann vom 15.06.2015 wegen des Vorwurfs „veraltete Widerrufsbelehrung“
19.06.2015227 Mal gelesen
Unser Rechtsanwaltskanzlei liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der „des Herrn Sönke Semmelhack aus Kollmar“ vor, die durch Rechtsanwalt Torsten Wildemann ausgesprochen wurde.

In der Abmahnung wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, dass diese in ihrem Onlineshop eine veraltete Widerrufsbelehrung vorgehalten hat. Konkret wird beanstandet, dass unsere Mandantschaft in der vorgehaltenen Widerrufsbelehrung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass es seit Geltung der Verbraucherrechterichtline einer ausdrücklichen Erklärung des Widerrufs bedarf. Auch sei das Vorhalten einer Telefonnummer zwingend erforderlich.  

Ferner wird der Abmahnung keine Vollmacht beigefügt. Besonders ist in diesem Zusammenhang, weil in der Praxis absolut selten, dass der Abmahnung keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden von unserer Mandantschaft Kosten aus einem Streitwert von 10.000, 00 €, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 745, 40 € gefordert.

 

WICHTIG:

Wir halten die Abmahnung aus bestimmten rechtlichen Gründen für angreifbar. Sie sollten diese Abmahnung jedoch auch keinesfalls ignorieren! Es könnte dann bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre. Die Gesamtkosten, die in diesem Falle bei Beantragung einer einstweiligen Verfügung anfallen könnten, lägen bei Durchführung einer zusätzlichen mündlichen Verhandlung bei rund 2000, 00€ zzgl. Gerichtskosten zzgl. der Kosten eines eventuellen eigenen Anwaltes.

Keine Abmahnung ist gleich und bedarf daher einer Einzelfallüberprüfung. Häufig lohnt sich auch ein fachkundiger Blick in den Shop des Gegners. Denn nicht selten ist es so, dass auch Abmahner Fehler in ihren eigenen Onlineauftritten vorhalten. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz auf das Institut der Abmahnung höchst spezialisiert. Wir kennen die Fallstricke. Selbst wenn eine Abmahnung nicht ganz abgewendet werden kann, ist es unsere Aufgabe, den Schaden zu minimieren und Sie als Onlinehändler für die Zukunft gegen weitere Abmahnungen abzusichern

Unser Rat:

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
 

Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.