NOTRUF ABMAHNUNG: Kfz-Innung mahnt ab und fordert Vertragsstrafe von knapp 30.000 Euro. Kfz-Händler vor der Insolvenz. Warnung: Unterlassungserklärung

NOTRUF ABMAHNUNG: Kfz-Innung mahnt ab und fordert Vertragsstrafe von knapp 30.000 Euro. Kfz-Händler vor der Insolvenz. Warnung: Unterlassungserklärung
05.04.20151001 Mal gelesen
Seit vielen Jahren lässt die Kfz Innung / Kfz-Innung als Anstalt des öffentlichen Rechts Kfz-Onlinehändler, die Internetportale wie mobile.de oder autoscout24.de nutzen, abmahnen. Dabei wird eine Unterlassungserklärung und knapp 1000 € gefordert. Nunmehr will man Vertragsstrafen von knapp 30.000 €.

Als Fachkanzlei, die sich seit ca. 15 Jahren mit dem gewerblichen Rechtsschutz befasst, sind uns diese Fälle bekannt.

Verschiedene Kfz-Innungen / Kfz Innungen aus dem süddeutschen Raum, die immerhin Anstalten des öffentlichen Rechts sind, gehen massiv und mit umfangreichen Abmahnwellen gegen Kfz-Händler / Kfz Händler ud Verbraucher vor, die Internetportale wie mobile.de oder autoscout24.de nutzen.

Dabei ist der Vorwurf immer ähnlich. Es geht darum, dass Abgemahnte angeblich ihre Eigenschaft als Händler verschleiern. Für die Abmahnungen wird die Kanzlei Jus Rechtsanwälte, Schloms und Parter, aus Augsburg beauftragt.

Doch schießt man nicht selten über das Ziel hinaus. Getroffen werden Verbraucher, die privat ihre Kraftfahrzeuge verkaufen. Die betroffenen Verbraucher sind dann in der Pflicht sich gegen die Abmahnungen zu wehren. All dies geschieht immerhin in öffentlichen Auftrag, durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die Kfz Innung.

Ein besonders bemerkenswerter Fall ist, dass sie Abmahnungen, mit denen meist knapp 1000 € und einer Unterlassungserklärung werden, offensichtlich nicht mehr ausreichen.

Stellt man Verstöße gegen einst abgegebene Unterlassungserklärung fest, werden Vertragsstrafen geltend gemacht. Diese Vertragsstrafen sind exorbitant hoch.

In einem uns vorliegenden Fall werden von einem Betroffenen knapp 30.000 € gefordert, weil er unter anderen Kraftfahrzeuge angeboten hat, die in den Vorjahren von seiner Ehefrau gefahren wurden.

Verbunden wird diese Forderung regelmäßig mit einer neuen Abmahnung, der wiederum eine Unterlassungserklärung beigefügt ist, nach der pro weiteren Verstoß 6000 € bezahlt werden sollen.

Offensichtlich handelt es sich hier um ein gutes Geschäft für die Kfz-Innungen und deren Anwälte.

Diese Fälle zeigen wieder einmal, wie gefährlich Unterlassungserklärungen sind.

Bitte beachten Sie:

  1. Handeln Sie nicht vorschnell. Angst und Ungewissheit sind ein schlechter Berater.
  2. Rufen Sie NICHT bei der Gegenseite an! Das sind nicht Ihre Freunde, die mit Ihnen diskutieren wollen!
  3. Unterschreiben Sie nichts. VORSICHT FALLE.
  4. Zahlen Sie nichts. Es wird meist deutlich zu viel gefordert.

Es gibt keinen Anlass, sich mit einer Unterlassungserklärung zu unterwerfen, denn

  1. eine Abmahnung kann schon dem Grunde nach unberechtigt sein,
  2. die Rechtslage ist weitgehend ungeklärt, die Rechtsprechung gespalten und umstritten;
  3. die Beweisführung der Gegenseite ist fraglich, einige Gerichten wollen ihr nicht mehr folgen;
  4. Vertragsstrafen sind häufig zu hoch;
  5. vorformulierte Unterlassungserklärungen sind falsch bzw. zu weit;
    es kann für Sie erheblich günstiger sein, wenn Sie nicht unterschreiben, weil ein gerichtliches Verfahren eine  ganze Reihe von Vorteilen hat;  weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil wirkt, denn Sie haben den Unterlassungsanspruch anerkannt (daran ändern auch Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts).

Wir haben Erfahrung in etwa 15.000 solcher Fälle aus dem Urheberrecht, dem Markenrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.

Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sind wir Ihre richtigen und kompetenten Ansprechpartner. Wir kennen die Gefahren, die mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen verbunden sind.

Wir wissen auch, welche Fragen die Betroffenen sich stellen. Oder wie man Schäden verhindert. Wir übernehmen die außergerichtliche - und wenn es dazu kommt - auch die gerichtliche Vertretung.

Unser Ziel: Sie zahlen nichts!

Erfahrungsgemäß werden Feiertage und lange Wochenenden bei Abmahnungen zur Verkürzung von Fristen genutzt.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, rufen Sie uns auch an Feiertagen oder am Wochenende an, bevor Sie wertvolle Zeit verlieren.

Sie erreichen uns auch an Wochenenden und Feiertagen!

Im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht,

ist dringend zu empfehlen, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Schäden zu begrenzen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn kurze Fristen zu beachten sind oder - bei ausreichend schweren Taten - ein Beschuldigter von der Polizei festgenommen wurde oder wenn die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft eine (Haus-/Wohnungs-) Durchsuchung durchführen bzw. solche Durchsuchungen möglichweise bevorstehen.

Gerade zur Nachtzeit oder am Wochenende sind viele Kanzleien nicht besetzt, sodass es äußerst schwierig sein kann, in diesen dringenden Fällen einen Rechtsanwalt und erst Recht einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu erreichen.

Wir bieten Ihnen daher den Notruf bei Abmahnungen an, auch wenn Sie sehr kurzfristig reagieren müssen, Fristen möglichweise schon abgelaufen sind oder Durchsuchungen drohen.

Wir haben auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie geöffnet.  

Erfahrungsgemäß werden Feiertage und lange Wochenenden bei Abmahnungen zur Verkürzung von Fristen genutzt.

Hinterlassen Sie Ihr Anliegen in unserem Sekretariat. Sobald ein Rechtsanwalt frei ist, rufen wir Sie umgehen zurück.

Besuchen Sie uns auch unter

www.Notruf-Abmahnung.de