Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. wegen Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. wegen Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung.
31.03.2015219 Mal gelesen
Mit Schreiben vom 31.3.2015 mahnt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV) einen Onlinehändler ab, der Wein verkauft ohne auf enthaltene Allergene (wie z.B. Sulfite) hinzuweisen.

Onlinehändler sind einer großen Anzahl von Informationspflichten gegenüber Verbrauchern ausgesetzt. Viele der Informationspflichten sind abhängig von den angebotenen Produkten. Verkäufer von Wein bzw. Schaumwein sind nach Art. 14 Abs. 1 lit. a Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtet, auf Allergene und enthaltene Sulfite hinzuweisen. Dies gilt gemäß Art. 9 und 10 der LMIV für jedes vorverpackte Lebensmittel vor dem Abschluss eines Kaufvertrags. Auch abgefüllte Weine bzw. Schaumweine sind vorverpackte Lebensmittel im Sinne dieser Vorschrift.

Ein Verstoß gegen die vorgenannte Vorschrift stellt eine unlauteren Wettbewerbshandlung gemäß § 3 i.V.m. § 4 Nr.11 UWG dar und löst Unterlassungs- und Kostenersatzerstattungsansprüche aus.

Forderung

Gefordert wird, das Verhalten zukünftig zu ändern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Abmahnkosten von 243,95 EUR inkl. MwSt.zu zahlen.

Vorläufige Empfehlung

  • bleiben Sie auch nach der Abmahnung gelassen
  • geben Sie nicht die geforderte, sondern allenfalls eine angepasste (modifizierte) Erklärung ab
  • leisten Sie vorerst keine Zahlung
  • nehmen Sie Kontakt mit einem auf Wettbewerbsrecht und Onlinehandel spezialisierten Rechtsanwalt auf
  • reagieren Sie auf jeden Fall innerhalb der Ihnen gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten für Sie auslöst.

Weitere Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV) erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne kurzfristig für eine weitergehende Beratung zur Seite und prüfe sowohl die Abmahnung, als auch Ihren Onlineshop auf rechtliche Fehler und sichere Ihren Onlineshop zukünftig rechtlich ab.

Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung.

Übersenden Sie mir einfach Ihre Abmahnung unverbindlich per:

  • E-Mail an - info@harzheim.eu
  • Telefax an - 040 / 730 55 334

Ich rufe Sie auf Wunsch kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu rechtlichen Absicherung eines Onlineshops oder bei eBay, Amazon und sonstigen Handelsplattformen erhalten Sie unter - www.Shopabsicherung.de

Ihr
Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg