NOTRUF ABMAHNUNG: Vorsicht! Abmahnfallen! Fallen Sie nicht rein!

NOTRUF ABMAHNUNG: Vorsicht! Abmahnfallen! Fallen Sie nicht rein!
25.03.2015225 Mal gelesen
Bestimmte Fallgruppen treten immer wieder auf, wenn wir wegen einer Abmahnung um Rat gefragt werden. Da die Fälle immer ähnlich sind, ist es recht einfach, sich an bestimmte Regeln zu halten und Abmahnungen zu vermeiden. Abmahnungen sind meist in den Griff zu bekommen.

Eine Abmahnung in den Griff zu bekommen, ist lediglich eine Frage der richtigen Vorgehensweise. Sofern Sie eine Abmahnung bekommen haben, zeigen wir Ihnen Kniffe, wie sie aus der Sache wieder herauskommen. Dabei geht es im Kern darum, die Kosten der Abmahnung so niedrig wie möglich zu halten und das eigene Geschäft nicht zu gefährden.

Im folgenden zeigen wir Ihnen die aktuellen Hotspots zum Thema Abmahnung.

1. Fehlende Datenschutzerklärung - reicht das für eine Abmahnung?

Lange Jahre sagten die Gerichte: Nein. Eine fehlende Datenschutzerklärung reicht für eine Abmahnung nicht aus. Jetzt hat sich das Blatt aber gewendet. Die neuere Rechtsprechung besagt, dass eine Abmahnung ausgesprochen werden kann, wenn eine Datenschutzerklärung fehlt oder falsches ist. Einen solchen Wandel in der Rechtsprechung hat man erfahrungsgemäß gnadenlos aus. Es wird aufgeschlagen, wo immer es nur geht.

Wer eine Website betreibt, der muss eine Datenschutzerklärung vorweisen. Was sie Datenschutzerklärung beinhalten muss, hängt wiederum von der Website ab.

Dabei ist die Datenschutzerklärung für einen Workshop etwas völlig anderes, als für einen Blog. Tracking -Tool beinhalten besondere Fallen.

Sie benötigen Aussagen, zu Social Media Buttons, Cookies, Newsletter usw.

2. Übernahme von Bildern und Videos - reicht das für eine Abmahnung?

Die Verlockung ist groß. Schnell wird man verführt. Man übernimmt ein Bild oder ein Video aus dem Internet. Prompt kommt die Abmahnung. Bilder und Videos unterliegen dem Urheberrecht. Wer sich einfach bedient, kann schnell zum Opfer von Abmahnungen werden. Die Abmahnung ist vorprogrammiert.

3. Werbebanner, Google AdSense, Partnerprogramme - kann ich deswegen eine Abmahnung bekommen?

Nutzen Sie Werbebanner, Google AdSende oder Partnerprogramme wird ihr Handeln automatisch gewerblich. Sie handeln hier nicht mehr als Verbraucher.  Gewerbliches Handeln führt zu besonderen Pflichten. Dies gilt auch dann, wenn sie tatsächlich keine Einnahme erzielen.

Wer Werbung schaltet, handelt immer gewerblich. Er unterliegt damit den strengen Regeln des Wettbewerbs.

Die Pflichten, die daraus resultieren, sind zahlreich. Eine Abmahnung in diesem Bereich ist relativ teuer. Streitwerte unter Euro 10.000 sind selten.

Als Pflichten sind insbesondere die Widerrufsbelehrung, die Impressumspflich oder das Problem der rechtswidrigen Nutzung geschützter Zeichen zu nennen.

4. E-Mail Werbung, Newsletter. Ich muss mich doch bekannt machen. Kann ich dafür eine Abmahnung bekommen?

Jeder weiß, die E-Mails und Newsletter eignen sich sehr gut für Werbung. Allerdings sind die Gerichte und die Gesetze sehr streng. Es ist viel weniger erlaubt, als die meisten Leute denken. Auch in diesem Bereich ist eine Abmahnung häufig vorprogrammiert.

E-Mail Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung ist immer und ausnahmslos unzulässig. Der E-Mail ohne Einwilligung folgt meist die Abmahnung.

5. Ich bin bei Facebook, Twitter und Google . Riskiere ich da eine Abmahnung?

In all diesen Bereichen steht das Urheberrecht im Vordergrund. Viele Fanpages setzen sich der Gefahr aus, wettbewerbsrechtlich- oder markenrechtlich abgemahnt zu werden. Auch hier ist die Abmahnung nicht selten vorprogrammiert.

Sind Sie betroffen? Wir helfen Ihnen. Besuchen Sie uns unterwww.JusDirekt.de oderwww.Notruf-Abmahnung.de.Wir beantworten gerne Ihre Fragen.Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.