Abmahnung durch Rechtsanwalt Volker Jakob für Claudia Morgan wegen Spielzeugverkauf auf eBay

Abmahnung durch Rechtsanwalt Volker Jakob für Claudia Morgan wegen Spielzeugverkauf auf eBay
24.03.2015174 Mal gelesen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Spielzeugverordnung
 

Am 23.03.2015 wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan beauftragt, die durch Rechtsanwalt Volker Jakob ausgesprochen wurde. Unserer Mandantschaft wird darin vorgeworfen, auf eBay Spielwaren anzubieten, ohne dabei die in der Spielzeugverordnung vorgeschriebenen Warnhinweise beigefügt zu haben.

Konkret wird beanstandet, dass keine Hinweise zum Mindest- und Höchstalter der Benutzer angegeben worden seien.

Gefordert wird sodann die Abgabe einer, wie bspw. der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 Euro festgeschrieben ist, verlangt.

Außerdem wird unsere Mandantschaft zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 612,80 Euro aufgefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten?

Die Abmahnung muss dann unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wir raten, auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Erklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten "Hamburger Brauch" beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Sie sollten eine Abmahnung jedoch auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de