Abmahnwelle der Kfz Innung / Kfz-Innung zieht durch das Land.

Abmahnwelle der Kfz Innung / Kfz-Innung zieht durch das Land.
05.03.2015463 Mal gelesen
In gleichmäßigen Abständen erreichen uns Abmahnungen der Kfz Innung / Kfz-Innung gegenüber KfZ-Händlern. Diese Abmahnungen werden von der Rechtsanwaltskanzlei Schloms und Partner versandt.

Alle paar Monate wieder geht die Rechtsanwaltskanzlei Schloms und Partner im Auftrag der Kfz Innung / Kfz-Innung gegen Kfz-Händler vor, die angeblich in Internetportalen wie zum Beispiel www.auotscout.de Verkaufsanzeigen veröffentlichen und dabei so täten, als handele es sich um private Angebote. Ob dies jedoch in  jedem Fall so ist, wie die Rechtsanwaltskanzlei es vorwirft, ist zu prüfen und ist meist fraglich.

Beanstandet werden. Wie:

  • Zum Beispiel, dass Anzeigen nicht als gewerblich gekennzeichnet seien.
  • Oder, dass bestimmte vorgegebene Bereiche in Internetportalen für Händler nicht genutzt .
  • M worden seienitunter wird auch beanstandet, dass Regelungen zur Gewährleistung falsch  oder unvollständig sind oder
  • das Impressum nicht vollständigt sei,
  • ganz fehlt oder
  • auch eine Widerrufsberufsbelehrung nicht vorhanden ist.

Geltend gemacht wird in erster Linie ein Unterlassungsanspruch. Dabei wird eine Unterlassungserklärung vorformuliert, die vollkommen überzogen ist und den  KfZ-Händler zu viel zu viel verpflichtet. Mit der Unterschrift einer derartigen Erklärung werden erhebliche  und hoch gefährliche wirtschaftliche Risiken eingegangen.

Der abgemahnte KfZ-Händler soll sich etwa zur Zahlung einer Vertragsstrafe  für jeden Verstoß von  pauschal Euro 3000 verpflichten. Eine solche Verpflichtung kennt das Gesetz nicht. Es handelt sich hier um eine Märchenstunde der Kanzlei Schloms und Partner. Dies sei nur als ein Beispiel genannt.

Ferner wird mit einem Streitwert von Euro 15.000 abgemahnt. Ein solcher Streitwert ist an den Haaren herbeigezogen. Realistisch wäre ist ein Streitwert von Euro 4.000, Euro 5.000 oder Euro 6.000. Diese Vorgehensweise der Rechtsanwälte lässt deutlich erkennen, dass es hier ausschließlich um Gewinnstreben geht und darum, möglichst viel Geld aus den Händlern herauszuholen.

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht. Zahlen Sie auch keinesfalls die 952 €.

Wir helfen Ihnen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Ebenso, wenn sie Unterstützung brauchen.

Wir haben Erfahrung in etwa 10.000 vergleichbaren Fällen. Fachanwaltliche Beratung ist bei solchen Sachverhalten dringend anzuraten.

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