OVG Mannheim: Ungenaue behördliche Untersagungsverfügung ist rechtswidrig

OVG Mannheim: Ungenaue behördliche Untersagungsverfügung ist rechtswidrig
25.02.2015168 Mal gelesen
Das OVG Mannheim hat mit Beschluss vom 24.02.2014, Az.: 6 S 1394/13 entschieden, dass eine behördliche Untersagungsverfügung, welche inhaltlich sehr allgemein gehalten ist, rechtswidrig sein kann.

Im konkreten Fall hatte der Betreiber einer Internetauktionsplattform von der zuständigen Behörde einen Bescheid bekommen, indem ihm untersagt wurde, unerlaubtes Glücksspiel bei sog. 1-Cent-Auktionen zu veranstalten. Die Begründung in dem entsprechenden Bescheid der Behörde verwies ganz allgemein auf die Regelung des § 3 GlüStV (Glückspielstaatsvertrag). Die Richter stellten klar, dass ein bloßer Verweis auf eine Rechtsnorm nicht dem Begründungserfordernis gerecht werde, welches die Behörde bei dem Erlass eines Bescheids zu beachten habe. Im Übrigen sei der Bescheid wegen Verstoßes gegen den Grundsatz einer einheitlichen Verwaltungspraxis als rechtswidrig zu qualifizieren. Es sei nämlich unklar, ob die Behörde gegen die zahlreichen Mitanbieter vergleichbarer Online-Angebote ebenfalls vorgehe.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

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Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

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