ab 1.1.2015: Neue Pflichten zur Energiekennzeichnung und Portoerhöhung 2015 – neue Portopreise!

ab 1.1.2015: Neue Pflichten zur Energiekennzeichnung und Portoerhöhung 2015 – neue Portopreise!
29.12.2014322 Mal gelesen
Onlinehändler werden ab dem 1.1.2015 einer neuen Abmahngefahr ausgesetzt, denn sie müssen ab dann für energieverbrauchsrelevante Produkte elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für die Verbraucher auf ihren Webseiten bereithalten. Portoerhöhung 2015 steht an.

Die Europäische Verordnung (EU) 518/2014 ist Schuld


elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter 

Die Verpflichtung zur Darstellung des elektronischen Etiketts gilt ab dem 1.1.2015 für zahlreiche Produkte, wie unter anderem diese:

 . Haushaltsgeschirrspülmodelle, deren Etikettierung nach Maßgabe der VO (EU) 1059/2010 zu erfolgen hat

. Haushaltskühlgerätemodelle mit Kennzeichnungspflichten aus der VO (EU) Nr. 1060/2010

. Haushaltswaschmaschinenmodelle im Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 1061/2010

. Fernsehgerätemodelle mit Etikettierungspflichten aus der VO (EU) Nr. 1062/2010

. Luftkonditioniermodelle im Regelungsbereich der VO (EU) Nr. 626/2011

. Haushaltswäschetrocknermodelle mit Kennzeichnungsvorgaben nach der VO (EU) Nr. 392/2012

. Lampenmodelle und Leuchtenmodelle, die den Vorgaben der VO (EU) Nr. 874/2012 unterfallen (nur elektronisches Etikett, KEIN Datenblatt)

. Staubsaugermodelle im Regelungsbereich der VO (EU) Nr. 665/2013


Diese Auflistung ist nicht abschließend. Auf jeden Fall müssen Onlinehändler handeln, denn sonst droht Ihnen eine Abmahnung.


Lesen Sie hier, was zu tun ist.


Portoerhöhung 2015 - neue Portopreise

Was ist neu? Hier nachlesen.