Rechtsanwalt Christoph Becker verschickt tausende Abmahnungen an Apotheken

Rechtsanwalt Christoph Becker verschickt tausende Abmahnungen an Apotheken
09.12.2014307 Mal gelesen
Zahlreiche Apotheken erhalten derzeit Abmahnungen von einem Rechtsanwalt Christoph Becker im Auftrag von Herrn Hartmut Wagner. Dabei geht es um Wettbewerbsverletzungen – wie etwa Verstöße gegen die Impressumspflicht.

Laut Meldungen im Internet sind von Rechtsanwalt Christoph Becker von der Kanzlei "Richtig. Recht." mit Sitz in Leipzig bereits über 3.000 deutsche Apotheken abgemahnt worden. Dabei soll es nicht nur um die Webseiten als solche, sondern etwa auch den Auftritt bei Facebook gehen. Diese Kanzlei ist im Auftrag von dem Konkurrenten Hartmut Wagner von der Schwäbisch Haller Brücken-Apotheke tätig.

In den Abmahnungen wird den Apothekern vorgeworfen, dass ihr Shop über kein ordnungsgemäßes Impressum verfüge. Des Weiteren werden auch angebliche Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht sowie der rechtswidrige Verkauf von medizinischen Produkten vorgeworfen, die gar nicht über den Versandhandel vertrieben werden dürfen. Die Empfänger der Abmahnungen sollen innerhalb von wenigen Tagen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Bericht in Höhe von 2.600 Euro entrichten.

Wie sich von Rechtsanwalt Christoph Becker abgemahnte Apotheker verhalten sollten

Wer in dieser Sache als Apotheker von Rechtsanwalt Christoph Becker eine Abmahnung erhält, sollte keinesfalls vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Denn es muss zunächst überprüft werden, ob die behaupteten Wettbewerbsverletzungen der Wahrheit entsprechen.

Möglicherweise sind Abmahnungen wegen Rechtsmissbrauches unwirksam

Darüber hinaus sind die Abmahnungen möglicherweise rechtsmissbräuchlich. Interessant ist allerdings, dass der Abmahnanwalt Christoph Becker  die in der Abmahnung genannten Fristen ausgesetzt haben soll. Des Weiteren soll der angebliche Rechteinhaber als Auftraggeber behauptet haben, dass er die Abmahnwelle beenden wolle. Gleichwohl sollten ausgesprochene - und auch künftige - Abmahnungen erstgenommen und am besten ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Im jeweiligen Einzelfall kann geprüft werden, ob diese etwa wegen Rechtsmissbrauches aufgrund der hohen Anzahl rechtswidrig sind.

Apotheker sollten auf ordnungsgemäßes Impressum achten

Wichtig ist insbesondere, dass Apotheker auf ihrer Webseite beziehungsweise in ihrem Onlineshop über ein ordnungsgemäßes Impressum verfügen. Dies sollte regelmäßig überprüft werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Angaben wie etwa die Anschrift sowie die E-Mail-Adresse auf dem neuesten Stand sind.

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