Markenrechtliche Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH vom 20.10.2014

Markenrechtliche Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH vom 20.10.2014
22.10.2014285 Mal gelesen
Uns wurde durch unsere Mandantschaft eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schalast & Partner im Auftrag der ÖKO-TEST Verlag GmbH vorgelegt. Gerügt wird die Verletzung von Markenrecht an dem markenrechtlich geschützten ÖKO-TEST Label.

Unserer Mandantschaft wird konkret vorgeworfen bei einem angebotenen Produkt in deren Onlineshop dieses mit dem ÖKO-TEST Label beworben zu haben.

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden einerseits Auskunftsansprüche sowie Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1.531,90 € geltend gemacht.

 

Ferner wird in dem uns vorliegenden Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass das Produkt, welches mit dem ÖKO-TEST Label beworben wurde, bereits einem weiterem Test unterzogen wurde, so dass zwischenzeitlich eine neue Bewertung durch die ÖKO-TEST Verlag GmbH vorliegt.

 

Wir raten dringend dazu die Abmahnung ernst zu nehmen. Das Kostenrisiko für markenrechtliche Abmahnungen ist erheblich. Insbesondere ist bei markenrechtlichen Abmahnungen dringlichst auf die Einhaltung der Frist zu achten. Möglicherweise ist die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung angezeigt, da wir nicht empfehlen können, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese enthält neben einer hohen Vertragsstrafe auch weitere Komponenten, die zur Annahme eines Schuldanerkenntnisses führen können.

 

Wir sind auf das Abmahnwesen spezialisiert und können Ihnen im Falle des Erhaltes einer Abmahnung schnell und vor allem rechtssicher weiterhelfen. Da das Markenrecht eine Spezialmaterie ist und zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zählt, raten wir grundsätzlich an, sich von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in der Sache beraten und vertreten zu lassen.

  

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil ist, dass wir aufgrund unserer Erfahrung Ihren aktuellen Gegner bereits kennen.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!