Abmahnung des IDO e.V. gegen eBay Händler wegen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten.

Abmahnung des IDO e.V. gegen eBay Händler wegen Verstoß gegen gesetzliche Informationspflichten.
07.10.2014598 Mal gelesen
Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - aus Leverkusen mahnt mit Schreiben vom 30.09.2014 einen eBay Händler wegen fehlender Pflichtinformationen ab.

Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. - setzt sich nach eigenen Angaben im Interesse seiner Mitglieder für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen ein.

Hintergrund der Abmahnung

Gegenstand der vorliegenden Abmahnung ist ein fehlender Hinweis der eBay Angebote auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gem. Art. 246a § 1 Absatz 1 Nr. 8 EGBGB und ein fehlender Hinweis dazu, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist (Art. 246c Nr. 2 EGBGB).

Forderung

Gefordert wird, das Verhalten zukünftig zu ändern und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung einer Pauschale für die Abmahnkosten von 195,- EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt., insgesamt 232,05 EUR.


Vorläufige Empfehlung

  • bleiben Sie auch nach der Abmahnung gelassen
  • geben Sie nicht die geforderte Erklärung ab
  • leisten Sie keine Zahlung
  • nehmen Sie Kontakt mit einem auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt auf
  • reagieren Sie danach in der Ihnen gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten für Sie auslöst.

Weitere Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne kurzfristig beratend zur Seite und prüfe sowohl die Abmahnung, als auch Ihre eBay Angebotsseiten auf rechtliche Fehler.

Übersenden Sie mir Ihre Abmahnung gern für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Ihr

Kai Harzheim
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg