Abmahnung durch greyhills Rechtsanwälte i.A.d. Mad Dogg Ahletics Inc. wg. Markenrechtsverletzung an Marke „Spinning“

Abmahnung durch greyhills Rechtsanwälte i.A.d. Mad Dogg Ahletics Inc. wg. Markenrechtsverletzung  an Marke „Spinning“
06.10.2014412 Mal gelesen
Die greyhills Rechtsanwälte aus Berlin haben in der Vergangenheit für ihre Auftraggeberin Mad Dogg Athletics Inc. markenrechtliche Ansprüche mithilfe von Abmahnungen geltend gemacht.

In der Abmahnung führen die Anwälte aus, dass ihre Mandantin, die Mad Dogg Athletics Inc. aus den USA, Inhaberin der Marke "Spinning" in verschiedenen Kategorien wie z.B. Fitnessgeräte, Bekleidungsstücke und Schuhwaren sei.

Der Abgemahnte soll z.B. bei Ebay unter der Bezeichnung "Spinning" unberechtigt Waren aus einer der genannten Kategorien angeboten haben, ohne Vertriebspartner der Mad Dogg Athletics Inc. zu sein. Dies stelle, so die Anwälte von greyhills, eine Markenrechtsverletzung nach dem Markengesetz dar. Daher müsse der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung tragen. Diese Kosten belaufen sich auf fast 2.000,00 Euro.

Uns ist bekannt, dass die greyhills Rechtsanwälte die markenrechtlichen Ansprüche ihrer Mandantschaft nicht nur mithilfe von Abmahnungen, sondern auch im Einstweiligen Verfügungsverfahren oder Klageverfahren verfolgt haben bzw. verfolgen. Daher ist es umso wichtiger, nach Erhalt einer Abmahnung die Frist für die Unterlassungserklärung nicht einfach untätig verstreichen zu lassen, um nicht unnötig ein Einstweiliges Verfügungsverfahren zu riskieren. Es kommt hier aber entscheidend darauf an, dass die abgegebene Unterlassungserklärung korrekt und vollständig ist. Denn bei Abgabe einer nicht korrekten oder unvollständigen Unterlassungserklärung könnten Sie möglicherweise Gefahr laufen, eine Einstweilige Verfügung zu erhalten.

Falls Sie eine markenrechtliche Abmahnung oder eine Klage von den greyhills Rechtsanwälten oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, wenden Sie sich damit gerne an uns. Markenrecht ist eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es hier ratsam, sich nach Erhalt einer Abmahnung bzw. Klage an einen Rechtsanwalt zu wenden, der in diesem Bereich Erfahrung hat und sich gut auskennt.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 


www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de