Wettbewerbsrechtiche Abmahung der Frau Manuela Syben wegen alter Widerrufsbelehrung eines ebay Händlers

Wettbewerbs- und Markenrecht
15.09.2014251 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnugn der Manuela Syben aus Oberstaufen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert, vom 08.09.2014 zur Prüfung vor. Gerügt wird bei einem ebay Händler das Verwenden einer veralteten Widerrufsbelehrung.

Die Abmahnerin verlangt hier die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Anwaltskosten nach einem Streitwert von 10.000,00 €.

Beachtenswert finden wir den vermeintlichen Anfall der Umsatzsteuer und das Suggerieren eines Art "Schnäppchens" indem bei zeitiger Zahlung eine Pauschalierung des Aufwendungsersatzsanpruches auf 500,00 € angeboten wird.


Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung, die die Adresssdaten des Unterlassungssschuldners frei lässt, sorgt diesseitig für Bedenken.


Gerne beraten wir Sie!

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt R. Euskirchen

www.ra-euskirchen.de