Startup – Unternehmen im Internet in den Fängen des Wettbewerbs

Startup – Unternehmen im Internet in den Fängen des Wettbewerbs
29.08.2014313 Mal gelesen
Suchen Sie sich daher dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht bzw. Wettbewerbsrecht. Wir können Ihnen helfen! Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Sind Sie mit großer Euphorie mit Ihrem neuen Unternehmen als Startup-Unternehmer online gegangen und haben Sie wirklich im Vorfeld alles beachtet, was ein solcher Online-Gang bedarf?


Der Wettbewerb ist gnadenlos.


Bei der Gründung eines Startup-Unternehmens ist natürlich erste Voraussetzung, dass man eine ausgesprochen kreative Geschäftsidee mit möglicherweise einem herausragenden USP (Alleinstellungsmerkmal) vorweisen kann.


Es bedarf dann eines lukrativen Marktes, den es mit Ihrem jungen Unternehmen zu erobern gilt.


Mit diesen beiden Voraussetzungen haben Sie zumindest mal die Basics erfüllt, nämlich das Sie eine Geschäftsidee und einen dementsprechenden Markt vorweisen können.


Ein junges Startup-Unternehmen ist aber nur dann erfolgreich, wenn neben dieser Geschäftsidee und dem Markt, die technische Umsetzung mit möglichst geringem Aufwand, möglich ist. Viele Vorgänge, die zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, automatisierbar sind, also die technische Abwicklung der Geschäftsidee mit möglichst wenig Man-Power umgesetzt werden kann. Dies impliziert gleich die nächste Voraussetzung neben der technischen Fertigung des Portals, ist die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit eines Portals eine weitere Säule für den Erfolg.


Das Portal muss sich rechnen!


(Stichwort: Businessplan)


Lassen Sie sich von einem Profi beraten. Planen Sie nicht auf der Basis von Fantasiezahlen, sondern Fakten. Spätestens wenn Sie online gehen, werden sich diese Fakten sofort melden.


Bevor Sie mit diesem Portal nun online gehen, weil Sie die beiden Säulen, sowohl wirtschaftliche Ertragsfähigkeit, als auch technische Umsetzung erfüllt wissen, müssen Sie dringend sicherstellen lassen, ob Ihr Portal rechtlich manchmal auch standesrechtlich oder vor allem wettbewerbsrechtlich sicher und zulässig ist. Sollten da Abmahnsicherheitslücken vorhanden sein, können Sie sich blind darauf verlassen, dass die lieben Wettbewerber Sie mit Abmahnungen geradezu überziehen werden.


Es gibt große Konzerne, die nichts anderes tun, als kleine Mitbewerber, entweder mit der Fülle von Abmahnungen oder mit Preisdumping vom Markt zu räumen.


Und das kann wirklich sehr sehr teuer werden.


Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Ihr Portal, bevor es online geht, rechtlich auf genau diese Problematik, nämlich die sog. Abmahnsicherheit überprüft wird.


Suchen Sie sich daher dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht bzw. Wettbewerbsrecht.


Wir können Ihnen helfen!


Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.




Georg Schäfer

Rechtsanwalt