Abmahnung NB Technologie GmbH nunmehr durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner vom 29.07.2014 – nickelfrei -

Abmahnung NB Technologie GmbH nunmehr durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner vom 29.07.2014 – nickelfrei -
20.08.2014387 Mal gelesen
Uns liegen Anfragen sowie derzeit eine Abmahnung der NB Technologie GmbH vom 29.07.2014 vor. Wir hatten bereits im letzten Jahr viele Abmahnungen der NB Technologie GmbH hier Bearbeitung. Die NB Technologie GmbH wird nunmehr anscheinend durch eine andere Kanzlei vertreten.

Der Vorwurf, der den Abgemahnten auch in dieser neuen Abmahnung gemacht wird, besteht darin, dass Schmuck mit der zusätzlichen Bezeichnung "nickelfrei" beworben wird, obwohl der angebotenen Schmuck Nickel enthalte.

Die jetzige Abmahnung statuiert einen weiteren Vorwurf. So sei neben einer vermeintlichen Wettbewerbsverletzung auch eine Patentverletzung durch die Bezeichnung "nickelfrei" gegeben.

In der Abmahnung heißt es, dass die NB Technologie GmbH  alleinige Inhaberin des Europäischen Patents mit der Nr. 2209924 sei, welches die Verwendung und Lizenzvergabe nicht nickellegierten Edelstahls für Uhren, Uhrenteile, Schmuck, Piercings etc. umfasse.

Sodann wird in der Abmahnung ausgeführt, dass selbst in dem Fall, sollte der angebotene Schmuck nickelfrei sein, eine Rechtsverletzung gegeben sei, da die Mandantschaft auch dann nicht zum Handel berechtigt wäre. Dieser Punkt ist in den jetzigen Abmahnungen neu.

Wir befinden uns hinsichtlich dieses Vorwurfs derzeit noch in der Prüfung, können die Argumentation aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen.

In der Abmahnung heißt es weiter, dass grundsätzlich von der Mandantschaft ein Schadensersatz in Höhe von 50.000,00 € verlangt werden könne und die Unterlassung mit 30.0000 € Gegenstandswert zu bemessen wäre. Es wird sodann das "Angebot" unterbreitet, die Sache durch eine Pauschalzahlung in Höhe von 5000, 00 zu erledigen.

Darüber hinaus wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Sie sollten den geltend gemachten Ansprüchen - sei es die Unterlassung noch die Geldforderung - nicht ungeprüft nachkommen. Die Abmahnung sollte unbedingt durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!