Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG
05.05.2014250 Mal gelesen
Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei CONLATA im Auftrage der Car- Creativ UG vom 22.04.2014 zur rechtlichen Überprüfung vor.

Unserem Mandanten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen.

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

 
  • Verstoß gegen Impressumspflicht

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • unzulässige AGB- Klauseln

     

    Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße bedarf einer genauen Prüfung. Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

     

    Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

     

    In der uns nun vorliegenden Abmahnung werde Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.019,83€ gefordert.

     

    Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

     

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Wir sind auf das Abmahnwesen spezialisiert und für Sie bundesweit beratend und auch vor Gericht - wenn dies sein muss - tätig.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!