In dem immerhin 11-seitigen Abmahnschreiben geht es um den Vorwurf eines Inverkehrbringens von gefälschten DVD/CD unter Benennung der eingetragenen Marken und illegalen Nutzung von Softwareprodukten der Firma Microsoft.
Neben verschiedensten Ansprüche aus dem Marken- und Urhebergesetz wird ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von allein 1.973,90 EUR geltend gemacht. Hinzu kommt ein Auskunftsanspruch und ein Anspruch auf Schadensersatz, der im Wege der Auskunft genauer beziffert werden soll.
Wir empfehlen die ebenfalls beigefügte zur Unterschrift vorbereitete Verpflichtungserklärung nicht zu unterschreiben. Aufgrund der langen Bindung an eine solche Erklärung und der umfangreichen Verpflichtungen sollte zuvor ein auf dem Gebiet tätiger Rechtsanwalt zum Vorwurf und dem Inhalt um Rat gefragt bzw. beauftragt werden.
Gegebenenfalls sollte nur eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber den Anwälten abgegeben werden. Gern stehe ich Ihnen bei der Vertretung bundesweit zur Verfügung.
Daniel Baumgärtner
Rechtsanwalt
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